Am 16.01.2018 sind in Berlin die Studentischen Hilfskräfte (SHK) das erste Mal seit 1986 in einen eintägigen Warnstreik getreten, welcher am 23.–25. Januar fortgesetzt wurde. Und für den die Tage vom 14.- bis 16. Februar wurde ein weiterer Warnstreik der 8000 SHKs in Berlin angekündigt! Tutorien werden nicht abgehalten, die Bücherei ist unordentlich, Korrekturen bleiben liegen und die Prüfungszeit steht vor der Tür…
Hintergrund des Geschehens an den Berliner Hochschulen ist die Personalpolitik der Hochschulleitungen. Denn diese setzen oft SHKs ein, um (administrative) Tätigkeiten des akademischen Mittelbaus zu erfüllen. 2011 wurde der TV – L eingeführt. Der Tarifvertrag für Angestellte des öffentlichen Dienst. Dieser regelt auch die Entgeltordnung für Universitätsangestellt. SHKs haben in Berlin seit 1986 einen eigenen Tarifvertrag, welcher 2003 zuletzt ausgehandelt wurde. 2011, im Zuge der Einführung des TV‑L, sollte dieser neu verhandelt werden. Doch die Hochschulen waren nicht bereit, einer Verbesserung der Bedingungen für SHKs zu zustimmen. Das heißt, dass heutige SHKs nach einem Tarif von 2003 bezahlt werden. Dieser sieht keinerlei Kopplung an die Entwicklung der Löhne von Angestellten im öffentlichen Dienst vor, was bedeutet, dass keinerlei Inflationsausgleich stattfindet, sondern nur ein stetiger Lohnverfall. Durch die SHK Verträge werden (Tarif)-Verträge für Angestellte in Verwaltung und Lehre umgangen. Denn die SHK Verträge passen besser in das Bild einer ökonomischen Hochschule. Auch für Festangestellte und anders Beschäftigte an den Hochschulen zeichnet sich ein beunruhigendes Bild der Beschäftigungsverhältnisse an den Universitäten.
Es ist nicht überraschend, dass viele höhere Angestellte der Universitäten sich mit den Streikenden solidarisieren und sich am Arbeitsplatz für die Streikenden einsetzen!
Das Land Berlin hat zwar, im Übrigen als einziges Land, einen Tarifvertrag für SHKs doch sieht dieser schlechtere Konditionen vor, als die Regelungen für Festangestellte. Seit 2004 gibt es kein Weihnachtsgeld mehr. SHKs haben statt 30 nur 26 Tage Urlaub im Jahr. Im Studentenwerk etwa werden einer SHK Stelle nur der Lohn von 10,98/h gezahlt, während den Festangestellten, für die gleiche Arbeit, 16/h gezahlt wird. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sieht anders aus!
Die Forderungen der Verhandlungspartner, für die studentischen Interessen ver.di und GEW, die Prekarisierung der Universitäten zu stoppen äußert sich u.a durch die Forderung den Mindestlohn von knapp 11 auf 14 Euro steigen zu lassen. Diese Forderung setzt sich aus der Inflation seit dem letzten Tarifvertrag von 2001 und den Hochschulverträgen des Landes mit dem Bund zusammen. Denn seit 2001 hat ein Wertverfall von knapp 30% stattgefunden und die Hochschulverträge von Bund und Ländern von 2010 bis 2022 sehen finanziell eine Lohnentwicklung von +29,9% für studentische Hilfskräfte vor. Das entspräche 2022 einen h/Lohn von 14,22 Euro!
Man sollte im Hinterkopf behalten, dass wir das Jahr 2018 schreiben und seit spätestens 2010 keinerlei Lohnentwicklung stattgefunden hat, trotz des Postens im Hochschulvertrag. Weiter muss eine dynamische Lohnentwicklung gewährleistet werden, welche eine Kopplung des SHK Tarifvertrags an den TV‑L ermöglicht. Denn auch in Zukunft dürfen sich die Arbeitnehmerschaften der Universitäten nicht durch Grauzonen-Politik spalten und gegeneinander ausspielen lassen!
Bedenkt man, dass die Streikenden in Berlin nicht nur für das mittelfristige Ziel eines höheren Stundenlohns auf die Straße gehen, sondern Kernproblematiken der Hochschulpolitik in Deutschland aufzeigen, so sind ihre Forderungen mehr als unterstützenswert. Die SHKs in Berlin zeigen, dass Hochschulen die Hochschulverträge nicht auslegen können, wie sie wollen. Sie haben in der Vergangenheit und Heute gezeigt, dass SHKs Tarifverträge bitter benötigen. Der Streik in Berlin verdeutlicht, dass die SHKs in Berlin bereit sind gegen die Flexibilisierung und Prekarisierung zu kämpfen. Der Mittelbau darf nicht ausgehöhlt werden!
Für die anderen Bundesländer bleibt wohl nur eine Frage offen: Gibt es ohne Tarifvertrag überhaupt eine Friedenspflicht?
Streik der Hilfskräfte in Berlin
- By Redakteur:in
- on 15. Februar 2018
- in Material
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