Eine typische Aktionsform, um gemeinsam ein politisches Anliegen auf die Straße zu tragen, ist die Versammlung. Grundsätzlich dürfen sich Menschen erst einmal versammeln und bedürfen dafür auch keiner Erlaubnis. Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen. Juristisch gesehen gibt es vier verschiedene Formen von Versammlungen:
- Die normale angemeldete Versammlung ist wohl die gängigste Form. Ihr müsst sie unter der namentlichen Nennung der Versammlungsleitung 48 Stunden, bevor ihr zu ihr aufruft oder sie bewerbt, angemeldet haben (siehe unten).
- Die Eilversammlung ähnelt der angemeldeten Versammlung, allerdings eilte die Sache so sehr, dass die Anmeldung nicht rechtzeitig abgegeben werden konnten. In diesem Fall muss die Anmeldung zeitgleich zur Bewerbung, jedoch spätestens bei der Polizei vor Ort erfolgen.
- Bei der Spontanversammlung haben sich die Menschen spontan versammelt. Sie muss weder angemeldet werden, noch gibt es eine Versammlungsleitung, die die Demonstration geplant hat. Obwohl nicht erforderlich, wünscht sich die Polizei trotzdem oft eine Ansprechperson. Auf keinen Fall sollte daraus aber eine anmeldende Versammlungsleitung werden.
- Die bewusst nicht angemeldete Versammlung ist eigentlich eine normale Versammlung, bei der keine Anmeldung erfolgt ist. Die Polizei kann das tolerieren oder aber die Versammlung auflösen und wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermitteln.
Im Folgenden wird von einer angemeldeten Versammlung ausgegangen, in Teilen gilt das aber auch für andere Formen der Versammlung. Wie viel Vorbereitungszeit ihr braucht, hängt sehr von euch und der Demonstration ab.
Natürlich braucht man keine Woche, um sich zu versammeln, aber große Demos werden in der Regel viele Monate vorher geplant. Ihr solltet aber mindestens zu dritt sein und bei der Versammlung selbst mindestens sieben Helfer*innen haben.
PHASE I: KONZEPT
Bevor ihr die Details plant, solltet ihr euch fragen, ob ihr als Gruppe die Demo alleine organisieren wollt oder in einem Bündnis mit anderen. Auch wenn ihr mit anderen Gruppen zusammenarbeitet, kann es sein, dass die eigentliche Demoorganisation eure Aufgabe bleibt. Am Ende solltet ihr den Termin, das Thema und die Route beisammenhaben. Eine Demonstration mit verschiedenen Startpunkten wird auch Sternmarsch genannt.
Bevor ihr euch über die Versammlungsleitung einigt, solltet ihr euch über die Folgen Gedanken machen, denn diese Person kann z.B. bei grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Auf die Wünsche der Person sollte daher besondere Rücksicht genommen werden. Wenn die Person aber völlig andere Vorstellungen davon hat als der Rest der Gruppe eignet sie sich nicht als Versammlungsleitung. Wenn euch dieser Punkt besorgt, könnt ihr auch Prominente oder Menschen mit besonderem Rechtsschutz, z.B. Abgeordnete, fragen, ob diese für euch die Anmeldung übernehmen. Beharrt in jedem Fall die Kontrolle über eure Demo!
PHASE II: ANMELDUNG UND AUFRUF
Wo ihr eine Versammlung anmeldet, könnt ihr bei der Polizei erfahren. In der Regel ist das Ordnungsamt zuständig. Denen schreibt ihr einen Briel in dem ihr eure Versammlung ankündigt. In dem Brief stehen:
- Der Name der Anmelder*in und Versammlungsleitung, sowie wenn ihr wollt, deren Vertretung, falls es sich z.B. um eine mehrtägige Kundgebung handelt.
- Das ungefähre Thema.
- Datum, Startzeitpunkt und Dauer der Veranstaltung. Plant hier besser ausreichend Pufferzeit ein.
- Ort der Auftaktkundgebung, sowie Route und Zwischenkundgebungen bei einer Demo.
- Große Dinge, die ihr vielleicht mitnehmt, z. B. eine Bühne oder zwei Lautsprecherwagen.
- Die geschätzte Zahl der Teilnehmenden.
Bei weniger als 50 Teilnehmenden wird ein Lautsprecherwagen vielleicht nicht genehmigt, andererseits genügt dann auch tatsächlich ein Megaphon. Es ist gut möglich, dass euer Recht auf Versammlung durch Auflagen eingeschränkt wird. Dagegen könnt ihr Einspruch einlegen und in einem Eilverfahren vorher oder eben nachher klagen. Eine übliche Auflage ist, dass pro 25–50 Teilnehmenden eine Ordner*in gestellt werden muss, die über eine weiße Binde mit Aufschrift erkennbar ist. Erklärt diesen vorher, dass sie keine Strafraten begehen oder verbotene Gegenstände mitführen sollten, da dies auf die Versammlungsleitung zurückfallen kann. Bei größeren Demos oder wenn der polizeiliche Staatsschutz euch kennenlernen will, werdet ihr zu einem Kooperationsgespräch mit der Stadt und der Polizei eingeladen werden. Eine Teilnahme ist freiwillig, bietet sich aber häufig an, da kleinere Probleme vielleicht schnell aus dem Weg geräumt werden können und ihr euch nicht den Vorwurf einhandelt, unkooperativ zu sein. Überlegt euch vorher, was für euch wichtig ist, welche Fragen euch unangenehm sind und geht nicht alleine dorthin.
Nach der Anmeldung dürft ihr zur Demo aufrufen. Dazu habt ihr am besten schon einen Aufruf vorbereitet, der erklärt, warum ihr demonstriert. Der Aufruf kann auch in eventuell gekürzter Version auf Flyern, Homepages und in Zeitungen abgedruckt werden.
PHASE III: WERBUNG
Damit beginnt eure Hauptarbeit: Die Werbung. Groß zu einer Demo aufrufen, zu der dann niemand kommt, ist immer frustrierend. Sucht mit anderen Gruppen das Gespräch und bittet um Hilfe. Macht euch klar, dass alle bei der Werbung mithelfen müssen. Alles Wesentliche zum Thema Werbung findest du im -> How To Werbung
PHASE IV: VERTEILUNG LETZTER AUFGABEN
Überlegt euch, welche Aufgaben es noch zu erfüllen gibt und welche Jobs bei der Demo anfallen. Eine beispielhafte Liste dazu findet ihr unten.
PHASE IV: DURCHFÜHRUNG
Bei einer Demo kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Deswegen ist es besonders wichtig, dass es eine Koordination gibt:
zwei bis vier Menschen, die zusammenbleiben, bei denen alle Informationen ankommen und die im Notfall schnell entscheiden können. Da die Versammlungsleitung rechtlich besonders haftbar ist, sollte sie immer dazugehören. Falls die Polizei verlangt, dass ihr etwas durchsagt, macht transparent, dass dies nicht eure Idee ist. Sonst kann es zu Irritationen führen, wenn ihr beispielsweise auffordert, die Vermummung abzulegen.
Die Versammlungsleitung sollte die Teilnehmenden begrüßen, dann wissen alle, dass es losgeht und sie unter dem Schurz des Versammlungsrechts stehen. Umgekehrt ist es wichtig, am Ende die Versammlung für beendet zu erklären und aufzulösen, damit ihr nicht später noch für Geschehnisse nach der Demo verantwortlich gemacht werden könnt. Falls es Stress gibt, solltet ihre Ruhe bewahren. Wenn ein Punkt erreicht wird, an dem ihr für nichts garantieren wollt, die Demo nur noch abbrechen wollt oder zu große Angst vor einem Verfahren habt, solltet ihr die Versammlung vorzeitig auflösen.
Am besten wiederholt ihr die Durchsage nach vier Minuten noch einmal, nennt die Uhrzeit und teilt mit, dass es sich hierbei um die zweite Ansage handelt und dass ihr nur die Formalitäten wahrt. Nach der Auflösung sollte die Versammlungsleitung den Versammlungsort zügig verlassen.
LISTE AN JOBS UND VERANTWORLICHKEITEN
- Koordination
- Anmeldung und Versammlungsleitung
- Lautsprecherwagen
- Fahrende Person
- Moderation am Mikrophon
- Technische Betreuung
- Musik zum Auflegen
- Schutz (sorgt auch dafür, dass niemand unter die Räder kommt und der Wagen gut durchkommt)
- Redebeiträge
- Ordner*innen
- Ermittlungsausschuss (EA) / Legal Team
- Eventuell Infotelefon
- Demospitze, Fronttransparent und erste Reihe(n)
- Demoende
- Melder*innen (bringen Informationen von einem Punkt zum anderen)
- Springer*innen (für unerwartet aufrauchende Aufgaben)
- Eventuell Dokumentationsteam/Fotograf*innen
- Flyer für Passant*innen
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