Nachdem die HU vor einigen Monaten verklagt wurde, weil eine studentische Hilfskraft entgegen dem Berliner Recht wissenschaftsferne Arbeit verrichtet hat, ging die Hochschulleitung nicht auf die Angebote des Personalrates ein, eine Übergangslösung zu finden, sondern lässt in den kommenden Monaten alle 600 Verträge von wissenschaftlichen Hilfskräften in Verwaltungstätigkeiten auslaufen. Darunter sind Arbeitsverhältnisse, bei denen schon längst ausgehandelt waren, wie sie ab Oktober weitergeführt werden sollten, die nun aber eine Woche vor dem Monatswechsel abgesagt wurden. Damit baut die Hochschulleitung auf dem Rücken der studentischen Hilfskräfte Druck auf, dass mit einer Gesetzesänderung entsprechende Arbeitsverhältnisse doch erlaubt werden. Dabei sind die Beschäftigungen als studentische Hilfskräfte für Tätigkeiten, in denen nicht wissenschaftliches Arbeiten gelernt wird, ein nicht hinnehmbares Lohndumping. Trotz berliner Tarifvertrag machen es sich die Hochschulleitungen mit diesen befristeten Verträgen viel leichter, ihre Verwaltung und Infrastruktur aufrechtzuerhalten, als wenn sie reguläre Arbeitsverhältnisse ausschreiben würden. Die nun drohende Lösung einer Outsourcung an Drittanbieter*innen, hilft da natürlich auch nicht.